Bereiten Sie alle Papierdokumente digital auf. Mit dem E-Workflow sind Sie für den elektronischen Rechtsverkehr gerüstet - und sparen Arbeitszeit und Kosten in Ihrer Kanzlei.
Ab dem 01.01.2022 ist der elektronische Rechtsverkehr Pflicht
An der digitalen Kanzlei führt kein Weg vorbei
Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs erfordert elektronische Aktenführung und -bearbeitung.
Das heißt, alle Papierdokumente müssen digitalisiert werden - und dabei sind Anforderungen an Dateiformate und Durchsuchbarkeit der Schriftstücke zu erfüllen.
Mit LEXscan und der RA-Micro Kanzleisoftware haben Sie alle Digitalisierungsvorgänge fest im Griff.
Sie erfüllen nicht nur die Vorgaben der Gerichte, sondern sorgen auch für Ressourcen- und Kosteneinsparungen in Ihrer Kanzlei.
Wenn es darum geht, Papierprozesse abzulösen, gibt es ein unschlagbares Gespann:
Weniger
Arbeit mit Scannen und Aktenführung
ist mehr
Effizienz
Finden Sie heraus, welche Scanlösung Ihren E-Workflow am besten unterstützt. Wir beraten Sie gerne.